Der Heizungscheck

Der Heizungscheck ist Pflicht für alle Eigentümer von Immobilien, die mit Gas beheizt werden. 

Der  Fachbetrieb kontrolliert unter anderem etwaige Verluste bei Abgas, Wärme und Ventilation. Heizungsbauer, Gas- und Wasser-Installateure, Schornsteinfeger und Energieberater dürfen den einfachen Heizungscheck durchführen. Je geringer der Abgasverlust desto höher ist in der Regel die Energieeffizienz. 

Ab September 2024 muss an jedem Haus eine sogenannte Optimierung der Heizung durchgeführt worden sein. Was viele dabei nicht wissen: Dies gilt für jede bestehende Gas- und Ölheizung und ist bußgeldbewehrt.

Die Kosten für den Heizungscheck werden von den Eigentümern getragen. Allerdings ist es einen lohnenswerte Investition, da der Heizungsbauer große Einsparpotentiale ermitteln kann. Alte Gasheizungen sind wesentlich ineffizienter als neuere Anlagen.

Durch den Effizienz.Check besteht für Sie die Möglichkeit Energie und damit Kosten sparen. Die Verpflichtung basiert auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Innerhalb von 2 Jahren müssen Besitzer einer Gasheizung eine Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV und ggf. Optimierungsmaßnahmen durchführen lassen. Bis zum 15.09.2024 sind alle Betreiber einer Gaszentralheizung verpflichtet, einen entsprechend zugelassenen Fachhandwerker/in zu beauftragen, der die Heizungsprüfung durchführt. 

Im Fokus stehen Gas-Wärmeerzeuger, also Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden. Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert. Der Fachmann optimiert das Heizsystem hinsichtlich möglicher Schwachstellen und inspiziert dafür u. a. folgende Komponenten:

•    Heizungspumpe
•    Dämmung der Leitungsrohre
•    Nachtabsenkung
•    Brennwertnutzung
•    Heizkesselregelung
•    Systemtemperaturen
•    Abgase- und Wärmeverluste
•    Dimensionierung des Kessels
•    Regeleinrichtung der Heizkörper

Wie geht es nach dem Heizungs-Check weiter? 

Die Ergebnisse des Prüfverfahrens werden vom Fachhandwerker in tabellarischer Form zusammengestellt und über ein leicht verständliches Punktesystem bewertet: Je höher die jeweilige Punktezahl ausfällt, umso größer ist aus energetischer Sicht das Verbesserungspotenzial bei einer Komponente und desto höher ist das Energieeinsparpotenzial. Bei der Auswertung wird die ermittelte Gesamtpunktzahl einer Effizienzklasse zugeordnet, aus der direkt ersichtlich ist, wie effizient Ihre Heizungsanlage insgesamt arbeitet. Auf Basis des Ergebnisses können konkrete Empfehlungen mit Kostenschätzungen für Optimierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen gegeben werden.

Ist ein Heizungs-Check dasselbe wie eine Heizungsprüfung? 

Nein, der Heizungs-Check ist etwas umfangreicher als die Heizungsprüfung, dauert in Summe aber nicht länger als eine Stunde. Er ist ein freiwilliges, standardisiertes und genormtes Prüfverfahren. Anders als der Heizungs-Check ist die Heizungsprüfung nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Pflicht besteht ausschließlich für Gebäudeeigentümer, die eine erdgasbetriebene Heizungsanlage in Betrieb haben. Festgelegt ist diese Verpflichtung in der sogenannten EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen). Der Heizungs-Check kann genutzt werden, um die Pflicht zur Heizungsprüfung zu erfüllen.

Welche Fristen gelten bei der EnSimiMaV?

Die Verordnung gilt bis zum 15.9.2024. Bis dahin müssen alle Gebäude mit erdgasbetriebenen Heizungen einer Heizungsprüfung unterzogen worden sein.

Muss ich einen hydraulischen Abgleich machen lassen? 

Die Energiesparverordnung der Bundesregierung sieht für Hauseigentümer großer Gebäude zusätzlich die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Gasheizung vor. Dieser trägt ebenfalls dazu bei, Energie und Heizkosten einzusparen. Dabei wird überprüft, ob das Heizsystem die gewünschte Wärmeabgabe liefern kann, indem durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließt. Ebenso wie der Heizungscheck muss der hydraulische Abgleich innerhalb von zwei Jahren einmalig durchgeführt werden. Die Durchführung muss vom Hauseigentümer organisiert und bezahlt werden. 

Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind derzeit nicht dazu verpflichtet. Bei Wohngebäuden von sechs bis neun Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 durchgeführt worden sein. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens zehn Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis zum 30. September 2023 durchgeführt worden sein. Bei Öffentliche Firmengebäude: ab 1.000 m2

2024©Dorian Mehrkens Sanitär u. Heizung

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